Urteil im Prozess um den tödlichen Unfall auf der Mainbrücke bei Horhausen: Keine Bewährung für den Unfallverursacher (2024)

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Horhausen

Das Schöffengericht in Haßfurt sieht in der Raserei mit Todesfolge einen Gefährdungsvorsatz. Wie es urteilte und wie hoch die Strafe für den 33-Jährigen deshalb ausfällt.

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Am zweiten Verhandlungstag fiel bereits das Urteil: Das Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt hat den 33-jährigen Angeklagten, der am 10. April 2022 den tödlichen Unfall auf der Mainbrücke bei Horhausen (Lkr. Haßberge) verursacht hat, am Donnerstag wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

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